Ist Ihre Website für das neue Barrierefreiheitsgesetz bereit?

  • Author: Renato Jagarcic
  • Veröffentlicht am: Oktober 11, 2024

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wird weitreichende Auswirkungen auf Websites und Online-Dienstleistungen haben. Dieses Gesetz, das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umsetzt, verpflichtet B2C-Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen.

Was bedeutet das BFSG für Ihre Website?

Das BFSG fordert, dass Websites und Apps für Menschen mit Behinderungen “auffindbar, zugänglich und nutzbar” sein müssen. Dies umfasst verschiedene Aspekte:

Technische Barrierefreiheit

Ihre Website muss den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA entsprechen. Diese Richtlinien umfassen eine Vielzahl von Kriterien, die sicherstellen, dass Ihre Website für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich ist.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Sie müssen eine öffentlich zugängliche Erklärung bereitstellen, die Informationen zur Barrierefreiheit Ihrer Website enthält. Diese Erklärung sollte ähnlich wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung leicht auffindbar sein.

Kontaktmöglichkeit

Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrieren zu melden. Dies kann beispielsweise durch ein spezielles Kontaktformular oder eine dedizierte E-Mail-Adresse realisiert werden.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dies schließt ein:

  • Webshops und E-Commerce-Plattformen
  • Dienstleistungsanbieter mit Online-Präsenz
  • Unternehmen, die digitale Produkte wie Software oder Apps anbieten
  • Anbieter von Telekommunikationsdiensten
  • Unternehmen im Bereich des Personenverkehrs

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen ernsthafte Konsequenzen:

  • Behördliche Aufforderung zur Nachbesserung
  • Mögliche Einstellung des Websitebetriebs
  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
  • Potenzielle Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen

Unsere ganzheitliche Lösung für Ihre barrierefreie Website

Als Ihr erfahrener Partner für barrierefreies Webdesign stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Bei uns erhalten Sie einen Rundum-Service, der alle Aspekte des BFSG abdeckt:

  1. Umfassende Analyse Ihrer bestehenden Website: Unser Team führt einen detaillierten [Barrierefreiheits-Check] durch.
  2. Maßgeschneiderte Strategie zur Umsetzung: Wir entwickeln eine individuelle Strategie, die genau auf Ihre Website und Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
  3. Professionelle Implementierung: Unsere erfahrenen Entwickler setzen die erforderlichen Änderungen mit höchster Präzision um.
  4. Erstellung einer rechtssicheren Erklärung zur Barrierefreiheit: Unser juristisch geschultes Team verfasst eine umfassende und rechtssichere Erklärung.
  5. Schulung Ihres Teams: Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Team an.
  6. Kontinuierliche Unterstützung und Monitoring: Nach der Implementierung bleiben wir an Ihrer Seite.

Warum wir Ihr idealer Partner sind

  • Langjährige Erfahrung im Bereich barrierefreies [Webdesign]
  • Ganzheitlicher Ansatz, der Design, Usability und [SEO] berücksichtigt
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  • Zertifizierte Experten mit aktuellem Wissen
  • Bewährter Prozess für effiziente und qualitativ hochwertige Ergebnisse

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns

  • Rechtssicherheit: Erfüllung aller Anforderungen des BFSG
  • Zeitersparnis durch effizientes Vorgehen
  • Kosteneffizienz: Vermeidung teurer Nachbesserungen und potenzieller Bußgelder
  • Wettbewerbsvorteil durch verbesserte Online-Präsenz
  • Verbesserte User Experience für alle Nutzer
  • SEO-Boost durch barrierefreie Optimierungen

Chancen der Barrierefreiheit

Die Umsetzung des BFSG bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch geschäftliche Chancen:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Websites erreichen mehr potenzielle Kunden.
  • Verbesserte Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer
  • Besseres SEO-Ranking durch barrierefreie Optimierungen
  • Stärkung der Markenwahrnehmung als sozial verantwortliches Unternehmen

Fazit: Investieren Sie jetzt in die Zukunft Ihrer Online-Präsenz

Das BFSG stellt nicht nur eine gesetzliche Anforderung dar, sondern bietet auch die Chance, Ihre digitale Präsenz auf ein neues Level zu heben. Mit unserer Unterstützung machen Sie Ihre Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zukunftssicher und inklusiv. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website für alle Nutzer zugänglich machen. [Kontaktieren Sie uns] noch heute für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihre Website optimal für das BFSG vorbereiten können.

Amijana Werbeagentur Mosbach - CEO - Renato Jagarcic

Über Renato Jagarcic

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